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Typische Fehler von Privatverkäufern:

0 Prozent

Warum es so wichtig ist bei einem Immobilienverkauf einen
professionellen Immobiliensachverständigen zu beauftragen.
Damit Sie den besten Verkaufspreis erzielen benötigt man eine
professionelle Marktwertanalyse, aber keine falsche und fehlerhafte
Bewertung und Einschätzung aus dem Internet.


Fehler 1: Falsche Preiseinschätzung
Der richtige Angebotspreis ist für die Vermarktung sehr wichtig
Privatverkäufer kennen die Auswirkungen einer Fehleinschätzung meist nicht:
Zu niedriger Preis: ”Geld verschenkt”
Zu hoher Preis: ”lange Vermarktungsdauer; Verprellen von potentiellen Kunden”
   – Eventuell gar kein Verkauf
   – Immobilie ”verbrannt” – Kaufinteressenten haben kein Interesse mehr

Fehler 2: Baumängel und Bauschäden ignorieren
Privatverkäufer sind durch Baumängel und Bauschäden verunsichert
   – Kann ich meine Immobilie so überhaupt verkaufen?
   – Muss ich die potentiellen Kunden immer auf Schäden und Mängel aufmerksam machen?
   – Wie wirkt sich das auf den Preis aus?

Fehler 3: Fehlende Unterlagen
Selbstvermarkter wissen oft nicht, welche Unterlagen sie brauchen und wo sie diese beschaffen können,
    Grundbuch, Teilungserklärung, Energieausweis, Baupläne, Baulastenauszug usw.

Fehler 4: Falsche Wohnflächenangaben
Privatverkäufer messen die Quadratmeteranzahl meist nur Pi x Daumen
   – Er ist aber für die falsche Flächenangabe haftbar
Besondere Berechnungsmaßstäbe und Richtlinien sind häufig unbekannt, wie z.B. bei
   – Tür– und Fensterrahmen
   – Raumhöhen sowie Schornsteine, Balkone
   – Keller–, Abstell– und Hobbyräume, Dachschräge
   – Schwimmbädern, Wintergärten, Terrassen

Fehler 5: Haftungsfallen nicht beachtet
Haftungsfallen nicht bekannt
   – Wohnfläche, Energieausweis, Bauschäden
   – Objektbeschreibung, Angebotspreis, Rechte,
   – Belastungen, Traufrecht, Erbpacht und Nießbrauchrecht, Nachbarschaftsrechte,
   – Grunddienstbarkeiten sowie Wege– und Leitungsrechte

Fehler 6: Fehlerhaften Kaufvertrag unterschrieben
Der Vertragsentwurf sollte juristisch einwandfrei sein.
Der Notar erfüllt keine weitergehende Vertragsprüfung, sondern erfüllt lediglich seine
    Beurkundungs– bzw. Beglaubigungsfunktion.
Der Notar macht keine Hausbesichtigung und kennt das Objekt nicht, er übernimmt oft die
    fehlerhafte Aussage vom Verkäufer.
Dem Verkäufer ist oft nicht bekannt, was alles im Kaufvertrag aufgeführt werden muss.

Fehler 7: Fehlender Energieausweis
Spätestens beim Besichtigungstermin muss Ausweis vorliegen
Privatverkäufer müssen seriöse Anbieter recherchieren
Verschiedene Arten mit dazugehörig unterschiedlichen Daten sind den meisten
    Privatverkäufern häufig nicht bekannt. Verbraucherausweis oder Bedarfsausweis?

Fehler 8: Falsche Hoffnungen wecken
Privatverkäufer beschreiben ihre Immobilie oft in den schillerndsten Farben:
Falsche Erwartungen
Enttäuschung bei Besichtigung

Fehler 9: Fehlende Planung und falsche Einschätzung der Verkaufsdauer
Viele offene Fragen beim Privatverkäufer, z. B.:
Zeitplanung (1 Monat oder 1 Jahr)
Vermarktung (Wo finde ich den Käufer)
Erreichbarkeit (Der erste Anruf morgens 5 Uhr)
Keine Erfahrung mit Besichtigungen

Fehler 10: Potenzial(e) verschenken
Demografischer Wandel
Barrierefreiheit
Energetischer Standard
Erneuerbare Energien
Privatverkäufer unter–oder überschätzen meist die Potenziale ihrer Immobilie

Fehler 11: Mangelnde Erreichbarkeit
Unterschätzen der Interessentenanzahl (Immobilien–Touristen)
Falsches Zeitmanagement
Richtige Auswahl der Kommunikationskanäle Telefon, Fax, E–Mail, Facebook etc.

Fehler 12: Interessenten uneingeschränkt vertrauen
Immobilien–Tourismus vermeiden
Schufa – und Finanzierung geklärt?
Vorsicht ist bei der Herausgabe oder Veröffentlichung von Informationen und Unterlagen ist geboten

Damit sie den besten Preis beim Verkauf erzielen, vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch
mit uns. Gerne auch bei Ihnen zu Hause.